Am 15. Mai fand im ctt-Fortbildungszentrum eine zukunftsweisende Fortbildung zum Thema „Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen“ statt. Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung der Zentralen Ethik-Kommission der Hildegard-Stiftung, um sich über aktuelle Entwicklungen, Anwendungsmöglichkeiten und ethische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI zu informieren und auszutauschen.
KI im Unternehmenskontext – Potenziale, Risiken und konkrete Einsatzbeispiele
Dr. Gunther Höning, ctt-Geschäftsbereichsleiter IT und Telekommunikation, gab in seinem Fachvortrag einen fundierten Überblick über die Potenziale und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen – von den Grundlagen über technologische Voraussetzungen bis hin zum Risikomanagement. Besonders anschaulich erläuterte er die Unterschiede zwischen Machine Learning und Deep Learning sowie deren praktische Relevanz, etwa bei der Nutzung von Systemen wie ChatGPT. Dabei betonte Dr. Höning, dass die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungswege komplexer neuronaler Netze eine zentrale Herausforderung bei der Beurteilung von KI-Ergebnissen darstellt. Im Unternehmen werde KI bisher nur teilweise in verschiedenen Bereichen eingesetzt – beispielsweise in der robotergestützten Chirurgie, der Kodierung oder im Rechnungswesen.
Ethische Verantwortung im Umgang mit KI
Einen kritischen ethischen Blick auf die Technologie warf Prof. Dr. Bert Heinrichs von der Universität Bonn. In seinem Beitrag thematisierte er zentrale ethische Prinzipien wie Verantwortung, Transparenz und Gerechtigkeit im Umgang mit KI-Systemen. Im Fokus standen dabei insbesondere die vier Grundprinzipien der Medizinethik:
- Respekt vor der Autonomie (z. B. in Form der informierten Einwilligung)
- Schadensvermeidung (z. B. in Form der Risikoanalyse)
- Fürsorge (in Form von Therapie, Pflege, Prävention oder Rehabilitation)
- Gerechtigkeit (z. B. in Form von Vermeidung von Diskriminierung)
Prof. Heinrichs zeigte auf, dass die Wirksamkeit von KI im medizinischen Alltag auch davon abhängt, wie gut die Systeme, die unter Laborbedingungen entwickelt wurden, in reale klinische Kontexte übertragen werden können. Ein zentrales ethisches Thema bliebe zudem auch für die Entwicklung von KI-Systemen aktuell: Diskriminierung durch einseitige Trainingsdaten und strukturelle Ungleichheiten. Als wichtigen Aspekt stellte der Referent die Notwendigkeit passender Zulassungsverfahren für KI-basierte Medizingeräte und Softwarelösungen heraus, um Sicherheit, Fairness und Transparenz zu gewährleisten. Prof. Heinrichs plädierte zudem darauf, dass die Verantwortung für jede KI-gestützte Entscheidung weiterhin beim Menschen liegen müsse, die KI sollte demnach nur als zusätzliches Werkzeug betrachtet werden.
Workshops vertiefen Wissen und Praxisbezug
Am Nachmittag hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihr Wissen in zwei Workshops zu vertiefen:
Ein Workshop befasste sich mit dem Austausch zu konkreten KI-Anwendungen im Unternehmenskontext, der zweite setzte den Fokus auf datenschutzrechtliche Fragestellungen, insbesondere darauf, dass personenbezogene Daten nie in offene KI-Systeme eingegeben werden sollten, sowie den sinnvollen Einsatz von ChatGPT im Arbeitsalltag.
KI als Werkzeug für eine menschlichere Versorgung
Ein zentrales Fazit der Veranstaltung: Künstliche Intelligenz soll den Menschen nicht ersetzen, sondern Mitarbeitende entlasten und Freiräume schaffen – im Kontext der Pflege und Medizin insbesondere für zwischenmenschliche Aspekte, Pflege und Betreuung. Entscheidend ist, die nötige Kompetenz im Umgang mit KI zu fördern, um sie verantwortungsvoll und zielgerichtet einsetzen zu können.
Die abschließende Plenumsdiskussion fasste die zahlreichen Denkanstöße zusammen und verdeutlichte: Die Auseinandersetzung mit KI ist nicht nur eine technische, sondern auch eine ethische und organisatorische Aufgabe – mit großem Potenzial für eine nachhaltige und menschlich orientierte Weiterentwicklung im Gesundheitswesen.