Mitarbeitervertretung
Mitarbeitervertretungen (MAV)
Die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen der ctt nehmen die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber ihren Dienstgebern wahr. Ihr Handeln ist legitimiert auf Grund des Artikel 8 der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse." Darin heißt es: "Zur Sicherung ihrer Selbstbestimmung in der Arbeitsorganisation kirchlicher Einrichtungen wählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung Mitarbeitervertretungen, die an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt werden." Die Wahl der Mitarbeitervertretungen erfolgt auf vier Jahre.
Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV)
Im Jahre 1990 wurde eine Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) des ctt e.V. gebildet. Sie arbeitet auf der Grundlage der Mitarbeitervertretungsordnung des Bistums Trier. Die örtlichen MAVen entsenden je nach Größe der MAV/Einrichtung die entsprechende Zahl von Delegierten zur GMAV. Diese wählen den Vorstand, der sich wie folgt zusammen setzt: dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schriftführer. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre.
Weitere Informationen zur GMAV finden Sie hier.
Kontaktdaten des Vorstandes
Vorsitzender:
Dirk Ostermann
St.-Clemens-Hospital Geldern
Stellvertretender Vorsitzender:
Ralf Motsch
Caritas-Krankenhaus Lebach
Schriftführer:
Frank Theisen
Alten- und Pflegeheim St. Martin, Ochtendung