Lieferkettensorgfaltspflicht
Die cusanus trägergesellschaft trier mbH (ctt) ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher bekennt sich die ctt im Einklang mit dem Unternehmensleitbild und dem Verhaltenskodex dazu, Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich zu achten und sich dafür einzusetzen, dass die unmittelbaren Zulieferer die Menschenrechte beachten und einhalten.
Auf dieser Seite finden Sie unsere Grundsatzerklärung sowie Informationen zu unserer beauftragten Person für Menschenrechte sowie unserem Meldesystem gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
Grundsatzerklärung
Unsere vollständige Grundsatzerklärung finden Sie hier
Meldesystem
Sollte Ihnen etwas aufgefallen sein, das nicht mit unserer Grundsatzerklärung konform ist, möchten wir entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung einleiten. Hinweise auf Verstöße können Sie uns über diesen Link mitteilen:
Verfahrensordnung
Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren gemäß § 8 LkSG finden Sie hier:
