Anlässlich der ersten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Bundestag erneuert die ctt ihren Appell an die Politik, den vorliegenden Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren nachzubessern.

Stabile Krankenkassenbeiträge sind ein nachvollziehbares Ziel. Sie dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Pflegeeinrichtungen und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen zusätzlich finanziell unter Druck geraten. Besonders freigemeinnützige Träger brauchen faire und planbare Rahmenbedingungen, damit sie ihre Verantwortung für verlässliche Versorgung vor Ort weiterhin wahrnehmen können.

Aus Sicht der ctt sind insbesondere eine faire Lastenverteilung im Gesundheitssystem, die Berücksichtigung der besonderen Situation freigemeinnütziger Träger und die verlässliche Refinanzierung tariflicher Personalkosten erforderlich.

Die ctt macht in diesem Zusammenhang auf die Petition des Caritasverbands für die Diözese Trier aufmerksam und ruft dazu auf, diese zu unterstützen:

https://www.openpetition.de/petition/online/krankenhaus-lichter-aus

Weitere Informationen zur Bedeutung freigemeinnütziger Träger:
www.frei-gemeinnuetzig.de